Freie Rücklage Verein

Was machen Sie im Verein mit freien Rücklagen?

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Inhaltsverzeichnis

Leserfrage

Ein Leser wollte wissen, wie sich das mit den freien Rücklagen verhält. „Irgendwas hat sich da doch geändert“ so der etwas vage Hinweis. Also gut. Darum geht:

Ist Ihr Verein als gemeinnütizg anerkannt, muss er seine Mittel zeitnah zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke verwenden. Zeitnah heißt: Bis zum Ende des übernächsten Jahres das auf das Jahr der Mittelvereinnahmung folgt. Die Mittel aus 2013 damit bis Ende 2015.

Nun gibt es aber immer wieder gute Gründe dafür, nicht alles Geld auszugeben. Der Verein braucht Rücklagen für schlechte Tage, für Anschaffungen, für geplante Investitionen usw. Aus diesem Grund erlaubt es der Fiskus, dass der Verein Rücklagen bildet. Zu diesen möglichen Rücklagen gehört unter anderem auch die sogenannte „freie Rücklage“. Geregelt ist sie in § 62 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO).  Das Schöne: Die freie Rücklage ist gesetzlich der Höhe nach nicht beschränkt. Allerdingsdürfen Sie nicht unbegrenzte Mengen Geld am Jahresende zuführen. Für die jährliche Zuführung gibt es eine Obergrenze.

Ihr Verein darf:

  • höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung (z.B. Miete/Pachteinnahmen, Zinsen aus Bank- und Sparguthaben usw.) und
  • zusätzlich maximal zehn Prozent der sonstigen, zeitnah zu verwendenden Mittel

in die freie Rücklage einbringen.

Was heißt „10-Prozent-Grenze“?

Hier rechnen Sie alle Überschüsse/Gewinne aus den Zweckbetrieben Ihres Vereins, den aus dem (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (nach Steuern) und die Bruttoeinnahmen (= Einnahmen, nicht Überschüsse!) aus dem ideellen Bereich aus.

Was aber, wenn Sie in einem Jahr diese Grenzen nicht ausschöpfen können oder wollen? Bislang war es in diesem Fall nicht möglich, die nicht ausgeschöpfte Rücklage später noch zu nutzen. Das ist nun anders. Seit 1. Januar 2014 wird die Bemessung der Höchstgrenze für die Bildung freier Rücklagen nicht mehr auf das jeweilige Kalenderjahr bezogen. Das heißt: Nutzen Sie in einem Jahr die Höchstgrenze nicht aus, können Sie das in den nächsten beiden Folgejahren nachholen. Das gilt rückwirkend ab 2012. Sie können also 2014letztmalig nicht ausgeschöpfte Rücklagemöglichkeiten aus 2012 noch nutzen, um mehr Geld in diese Rücklage zu buchen.

Beispiel:

Sie hätten in 2012 10.000 Euro in die freie Rücklage buchen können, haben aber nur 8.000 Euro „eingebucht“. Das heißt,: Ende 2014 können Sie noch die verbliebenen 2.000 aus 2012 in die freie Rücklage geben, ohne dass das die maßgebliche Grenze zur Rücklagenbildung der Einnahmen aus 2014 berührt.

Sie sehen:

Die freie Rücklage ist ein interessantes und wichtiges Instrument für Ihren Verein um Geld beiseite legen zu können.

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