als Druckmittel bevorzuge ich den sofortigen Rücktritt. Es ist doch sehr schwierig. Wir versuchen Ihre Entscheidung bei der bank rückgängig zu machen, und sie kommt uns kein Stück entgegen. Sie ist gegen eine Rückabwicklung.
Aber ich stimme Ihnen zu, dass wir Zeit brauchen. Unser Verein ist klein, wir haben keine Alternativen . Aus Not würde ich mich für den 1.Vorsitz anmelden.
Müssen wir das Amt besetzen?
Ich habe gelesen, dass so lange die Vorsitzende im vereinsregister gemeldet ist, auch handlungsfähig ist.
Stimmt das? Ich dachte nämlich, ok, da wir handlungsfähig bleiben, weil ich alleinvertretungsberechtigt bin, auch ohne Vorsitzende erstmal auskommen können. Aber mit dieser Info sieht das wieder anders aus, da ich ja nicht möchte, dass sie weiter handlungsfähig ist. Es ist so kompliziert.