Abstimmung ohne Enthaltungen ?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 5 months von  mops.
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    Ich habe Fragen zum korrekten Abstimmungsverhalten.
    Unser Vorsitzende ist der Meinung, da lt. Satzung bei Wahlen oder Abstimmungen Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden, dass die Enthaltungen auch nicht abgefragt werden müssen.
    In der letzten MV wurden vorsorglich zum ersten Mal keine Stimmkarten für die Enthaltungen ausgegeben, da man bei bestimmten Neuwahlen zwar keine Gegenstimmen, aber doch etliche Stimmenthaltunmgen befürchtete.
    Es wurde also offen abgestimmt nach dem Prinzip: dafür – dagegen.
    Der Versammlungsleiter stellte fest: mehrheitlich gewählt!

    Nun zu meinen Fragen:

    Kann auf die Abfrage der Stimmenthaltungen in bestimmten Fällen verzichtet werden ?
    Muss nicht auch bei offener Abstimmung das Ergebnis gezählt werden oder reicht die u.U. subjektive Feststellung „mehrheitlich““ ?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    da hat Eure Vorsitzende wohl eine falsche Meinung.
    Im Handbuch des Vereinsvorsitzenden ist zu den Fragen Folgendes zu lesen:
    Die Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschlussfassg in der Mitgliederversammlung geordnet.Vorausgesetzt die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Zu unterscheiden ist zwischen
    -offener Abstimmung: Das Abstimmungsverhalten des Einzelnen kann von den übrigen Versammlungsteilnehmern wahrgenommen werden (z.B. Abstimmung durch Handzeichen bzw. durch Erheben der Stimmkarte)
    Geheime Abstimmung: Das Stimmverhalten des Einzelnen bleibt unbekannt (Abstimmung durch Stimmzettel oder per elektronischer Zählanlage).
    Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme. Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder (§32BGB). Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein Stimmen zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.
    Auf die Abfrage der Stimmenthaltungen kann nicht verzichtet werden.
    Auch bei offenen Abstimmungen muss das Ergebnis gezählt werden. Die subjektive Feststellung „mehrheitlich““ gilt nicht.
    Gruß
    Mops“

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