Amtszeit des Kassierers abgelaufen, aber keine Neuwahl? EILT

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Katrin112

    Hallo,

    der Kassierer unseres Vereins ist 3 Jahre im Amt. (Die Amtszeit dauert ordnungsgemäß laut Satzung 3 Jahre). Nun steht die Jahreshauptversammlung an. Aber auf der TO steht nichts von einer Neuwahl oder Ähnliches. Was passiert in diesem Fall? Die Satzung sieht ein im-Amt-bleiben bis zur Wahl nicht vor. Da einige Mitglieder mit der Arbeit des Kassierers unzufrieden sind, wäre eine Wiederwahl sehr fraglich. Muss das Amt abgewählt werden? Wie verhält sich die Entlastung in diesem Fall?
    Vielen Dank für Antworten

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Amtszeit abgelaufen ist und keine sog. Übergangsklausel in der Satzung enthalten ist, wonach der alte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt ist, steht Ihr Verein ohne Vorstand da. Er ist somit handlungsunfähig. Die Amtszeit des Vorstandes endet automatisch und bedarf keiner Abwahl durch die MV. Unverständlich, warum keine Wahl auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

    Der alte Vorstand kann, solange er noch im Vereinsregister eingetragen ist, zu einer weiteren Versammlung einladen, die dann als wichtigsten TOP die Wahl des neuen Vorstandes vorsieht. Das muss so schnell wie möglich passieren.

    Die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder hat keinen Einfluss auf die Beendigung der Funktion. Ein Vorstandsmitglied, das nicht entlastet wurde, muss nicht zwangsläufig weitermachen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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