Annehmlichkeit / Zuwendung an Nicht-Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  Tom.
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    Im Rahmen eines Vereinsjubiläums planen wir auch frühere Vorstände und ehrenamtliche Helfer einzuladen.
    Viele von ihnen sind in der Zwischenzeit keine Mitglieder mehr.

    Jetzt die Frage: Dürfen diese Nicht-Mitglieder auch die Einladung zum Essen und Trinken und ggf. ein Präsent (als Annehmlichkeit / Zuwendung) erhalten?

    Danke für eure Einschätzung,
    Gruß Markus

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Nach meinem Dafürhalten ist dies nicht möglich, sind ja keine Mitglieder mehr. Das kann das Finanzamt unter Umständen als fehlerhafte Mittelverwendung einstufen.
    Auch bei den Mitgliedern ist Vorsicht geboten. Die Annehmlichkeiten dürfen 60€/Jahr nicht Überschreiten. Ist der Mitgliedsbeitrag jedoch unter 60€ gilt dieser als Grenz!

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