Anträge einreichen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden EvenFlow

    Wir haben im Vereinsorgan zur JHV eingeladen (lt. Satzung). In der Satzung heißt es „…Anträge…, müssen dem Vorstand spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung…vorliegen“. Einen Monat wird mit 30 Tagen gerechnet, wir haben uns um einen Tag verrechnet (29 Tge). Ist die Versammlung damit hinfällig und es muss neu eingeladen werden?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die Termine für Anträge und Einladung zur JHV sind zwei Paar Schuhe. Die Einladung sollte korrekt mit den Tagen übereinstimmen.
    Wenn die Mitglieder einen Tag mehr zur Verfügung haben, um einen Antrag einzureichen, werden sie bestimmt nichts dagegen haben.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Wichtig ist in dem Zusammenhang auch die Frage, um was für Anträge es geht. In einigen Fällen müssen diese Anträge nämlich schon in der Einladung genannt werden. Das betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich) Anträge zur Änderung der Satzung.

    Wenn ihr einen Tag zu spät eingeladen habt, ist die Versammlung tatsächlich hinfällig, wenn jemand Einspruch erhebt. Wenn alle einverstanden sind, könnt ihr die Versammlung gelten lassen. Aber hier ist nicht relevant, ob die Mehrheit einverstanden ist. Nur wenn ALLE stimmberechtigten Mitglieder einverstanden sind, ist die Versammlung gültig. Besonders bei großen Vereinen ist es daher sicherer, wenn neu eingeladen wird und eine neue Mitgliederversammlung gemacht wird.

    Wenn es „nur“ darum geht, dass in der Einladung der Termin für das Ende der Einreichungsfrist falsch genannt wurde, solltet ihr verspäteten Anträge annehmen.

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