der Arbeitsvertrag einer Angestellten wurde zum Datum X gekündigt, mit dem Hintergrund ihr anschließend einen neuen Arbeitsvertrag ab Datum Y mit neuer Arbeitszeit/Gehalt anzubieten. Dieser neue Arbeitsvertrag wurde im Vorwege von beiden Seiten akzeptiert und unterschrieben. Vor Antritt zum Datum Y sind Vorkommnisse vorgefallen, die eine Abmahnung nach sich zog. Frage: Kann der Arbeitgeber hier die Kündigung zum Datum X aufrechterhalten und den neuen Vertrag zum Datum Y ignorieren bzw.als null und nichtig erklären, da er ja noch nicht angetreten worden ist. Oder ist hier eine andere gesetzliche Vorschrift zu beachten.