Aufhebung eines Vereinsausschlusses

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden derregulator

    Sehr geehrtes Forum,
    wer kann einen Vereinsausschluss aufheben?
    Folgendes Szenarium:
    Ein Mitglied eines Golfclubs wurde Juni 2011 ordnungsgemäß und satzungsgemäß (mit Unterstützung eines RA) ausgeschlossen. Das Mitglied hat eine einstweilige Verfügung gegen diesen Ausschluss beantragt und Widerspruch beim Amtsgericht gegen diesen Ausschluss eingelegt. Aufgrund Personalmangels liegt dieser Fall nun auf Halde. Eine Entscheidung des Gerichtes ist bisher nicht getroffen. Zur nächsten Mitgliederversammlung im Mai 2012 liegt nun ein Antrag von Mitgliedern vor, mit der Bitte, die Mitgliederversammlung möge den Vereinausschluss aufheben. Geht das überhaupt?
    Um eine Antwort wäre ich dankbar.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Guten Tag,
    so wie aus Ihren Ausführungen hervorgeht ist der Vereinsausschluss von Seiten des Vereins korrekt durchgeführt worden.
    Dass der Fall bei Gericht auf Halde liegt, ist Pech.
    Aber das Gericht kann den Beschluss über den Ausschluss allerdings auch nur in bestimmten Grenzen nachprüfen. Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich nur darauf, ob der Ausschluss in der Satzung eine Grundlage findet, ob das zuständige Vereinsorgan entschieden hat oder ob das Ausschlussverfahren entsprechend den Regelungen der Satzung abgelaufen ist oder ob die Regelung in der Satzung gesetzes- oder sittenwidrig sind oder ob der Beschluss willkürlich ist. Und nur bei Willkür oder grober Unbilligkeit kann das Gericht den Beschluss aufheben.
    Ob der Ausschlussbeschluss von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden kann, sollte eigentlich auch in Ihrer Satzung verankert sein. Ist dem so, dann kann der Auschluss von der Mitgliederversammlung wieder rückgängig gemacht werden.
    Ist dem nicht so, so würde ich auch sagen, die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ eines Vereins und diese kann demnach auch entscheiden, wenn ein Beschluss wieder rückgängig gemacht werden soll.
    Gruß
    mouche

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