Aufmerksamkeiten an Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    40 Euro pro Jahr und Mitglied darf ein Verein für sogenannte Aufmerksamkeiten pro Mitglied aufwenden, sofern der Mitgliedsbeitrag ebenfalls mindestens 40 Euro beträgt.
    Heist das, das bei einem Mitgliedsbeitrag von 30 Euro auch nur 30 Euro für Aufmerksamkeiten erlaubt sind?

    hbaumann hbaumann

    Das heißt es nicht!

    Die Höhe des Mitgliedsbeitrages hat mit den 40 Euro für Aufmerksamkeiten nichts zu tun. Wenn Sie aber nur 30 Euro pro Jahr an Beiträgen pro Mitglied einnehmen und keine weiteren Einnahmen haben , dann können Sie doch eh nicht mehr ausgeben. Das Problem löst sich damit dann von selbst.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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