Aufwandsentschädigung

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months, 2 weeks von  Mupfel.
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    Hallo,
    Unser Verein hat ein großes Fest im Rahmen der Gemeinnützigkeit gefeiert. Ein Dienstleister sprang am Tag der Feier ab. Ein junger Mann, der nicht Mitglied im Verein ist, sprang ein und rettete damit das Fest.

    Der Vorstand würde ihm für diese einmalige Unterstützung gerne eine Entschädigung/ein Dankeschön in Form eines Gutscheins in Höhe von 100 Euro zukommen lassen. Der reguläre Dienstleister wäre deutlich teurer gewesen.

    Ist das steuerrechtlich ein Problem? Kann das einfach als „Aufwandsentschädigung“ verbucht werden?

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