Ausschluss oder Nichtaufnahme

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden streuffi

    In unser Satzung ist der Ausschluss (aus wichtigem Grunde) von Probemitgliedern nicht geregelt nur der Ausschluss von Vollmitgliedern. Die Aufnahme und Nichtaufnahme als Vollmitglied über die Mv mit oder ohne Vorschlag des Vorstandes
    allerdings schon. Nun ist Probezeit noch nicht vorbei und der Vorfall schon 4 Wochen her. Ich habe ein Hausverbot erteilt und wollte die an diesem We stattfindende Mv entscheiden lassen. Ist das korrekt oder habe ich noch andere Möglichkeiten? Der Verstoß war wirklich erheblich.

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Satzung den Ausschluss von Mitgliedern (bestimmten Mitgliedern) nicht vorsieht, ist dennoch die Mitgliederversammlung befugt, den Ausschluss eines Mitgliedes aus wichtigem Grund zu beschließen. Eine andere Möglichkeit ergibt sich ohne eine entsprechende Satzungsgrundlage nicht.

    Diesen Vorgang sollten Sie zum Anlass nehmen und in der Satzung eine entsprechende Anpassung vornehmen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden streuffi

    Danke für die schnelle Antwort.
    Darf die Abstimmung auch in Abwesenheit vom betreffenden Probemitglied stattfinden? Stimmrecht hat er nicht.

    hbaumann hbaumann

    Selbstverständlich kann die Abstimmung auch ohne das Probemitglied stattfinden. Bedenken Sie aber, dass jedem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, das Recht auf vorheriger Anhörung zusteht.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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