Befreiung vom Jahresbeitrag für Vorstandsmitglieder

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 3 months von  CVKP.
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    Unser 1. Vorsitzende möchte an die JHV einen Antrag stellen: wer in den Vorstand des Vereins gewählt wird, wird automatisch von der Hälfte seines Mitgliedsbeitrags befreit. Dadurch fallen sämtliche zusätzlichen Ansprüche auf Fahrtgeld, Speisen und Getränke etc. weg.
    Ist das so überhaupt zulässig? Speisen und Getränke kann man sich sowieso nicht ersetzen lassen. Und es muss einem Mitglied auch die Möglichkeit gegeben werden, höheren Aufwendungsersatz geltend zu machen (mit Belegen).
    Ich würde einen Antrag in der Form stellen, eine Pauschale für Aufwendungsersatz (50-80€) auf schriftliche Anforderung zu zahlen. Höhere tatsächlich entstandene Kosten auf jeden Fall unter Vorlage der Belege.
    Würde das so möglich sein?
    ich bedanke mich für Ihre Antwort und Hilfe.

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