Beschlussfähigkeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden liebetrau

    In unserer Satzung ist die Beschlussfähigkeit der MV mit 25% der Mitglieder gegeben. Sind diese nicht anwesend, erfodert die Satzung eine erneute Einladung innerhalb von drei Wochen. Wir haben bisher im Sinne einer Vorratseinladung auf die Einladungsrückseite eine weitere Einladung 15 Minuten nach der ursprünglichen Zeit ausgesprochen. Was in den vergangenen 10 Jahren funktioniert hat, erkennt das Amtsgericht neuerdings nicht an. Wie ist das andernorts geregelt, was tun?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Siehe meine Frage und Antwort von H.Baumann.
    https://www.vereinswelt.de/beschlussfaehigkeit

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