Bürokosten Stromrechnung Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year von  Tom.
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    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Sid

    Guten Morgen,
    Wir sind ein gemeinnütziger Kleingartenverein und schicken zwei mal im Jahr die Strom-Rechnung für die Gartenlauben raus.
    Auf einer Versammlung wurde abgestimmt, daß einmalig 1,50€ „Bürokosten“ erhoben werden pro Jahr.
    Nun sagt ein Mitglied das es nicht richtig sei da der Mitgliedsbeitrag unter anderem dafür sei um diese Kosten zu deckeln und diese Bürokosten nicht berechnet und als solche auch nicht auf der Rechnung aufgeführt werden dürfen.

    Würde mich sehr über Antwort freuen.
    Beste Grüße Thomas

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn die Mitgliederversammlung dies so beschlossen hat, ist das rechtens. Jeder muss dann diese „Bürokosten“ zahlen.
    Der Verein kann diese auch per Mahnverfahren eintreiben. Im schlimmsten Fall kann der Vorstand dem Mitglied auch kündigen, da er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Achten Sie hierbei aber auf die Satzungsregeln.

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