Ehrenamtspauschale

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 10 months von  hbaumann.
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    Ich mache im gemeinnützigen Verein die Buchführung. Dies betrifft auch den wirtschaftlichen Bereich. Kann ich auch über die Ehrenamtspauschale vergütet werden?

    hbaumann hbaumann

    Ja, das können Sie! Es muss sich aber um eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit handeln.

    Falls Sie allerdings zum Vorstand gehören, ist es erforderlich, dass es einen entsprechenden Satzungseintrag gibt, der die Zahlung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG vorsieht bzw. zulässt.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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