Entlastung Vorstand

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 11 months von  ReMo.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden ReMo

    Ich mach zum erstenmal die Kassenprüfung für einen Sportverein. Bei meiner Prüfung habe ich festgestellt, dass nicht alle Einnahmen und Ausgaben verbucht wurden sind. Deshalb habe ich für die Prüfung die Kontoauszüge des 2. Vereinskontos verlangt. Diese werden mir aber verweigert. Mit der Begründung: Es reicht zu, wenn vom Hauptkonto die Belege vorliegen. Vom 2. Vereinskonto (Nebenkonto einer Abteilung – verwaltet nicht der Kassenwart, sondern die Abteilung selbst) wurden noch nie die Kontoauszüge vom Prüfer verlangt.
    Ist das ausreichend für den Vorschlag einer Nichtentlastung des Vorstandes?

    Kein Profilbild vorhanden VBSASZ

    Hallo,
    meiner Meinung nach reicht es nicht nur das sogenannte Hauptkonto des Vereines zu prüfen. Wurden Sie denn nur zum Kassenprüfer des Hauptkontos gewählt? Ich denke nicht und ich finde es bedenklich, dass das 2. Vereinskonto nicht geprüft werden soll oder darf. Da könnte leicht der Verdacht entstehen, dass man was zu verbergen hat. Das nicht allen Einnahmen und Ausgaben im Buchwerk erfasst worden sind verstehe ich gar nicht. Jede Geldbewegung muß erfasst werden.
    Das 2. Konto kann und darf ja auch nicht vor dem Finanzamt versteckt werden. Hier droht mindestens der Verlust der Gemeinnützigkeit.
    Der Mitgliederversammlung würde ich diese Praxis zur Kenntnis bringen und die Nichtentlastung vorschlagen.
    Vielleicht reicht der Hinweis auf die Information der MV und den Nichtentlastungsvorschlag und es werden Ihnen alle Belege doch noch zur Verfügung gestellt.

    Ich wünsche Ihnen viel Kraft.
    MfG
    VBSASZ

    Kein Profilbild vorhanden ReMo

    Danke für die Antwort!!!

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.