Hallo,
meiner Meinung nach reicht es nicht nur das sogenannte Hauptkonto des Vereines zu prüfen. Wurden Sie denn nur zum Kassenprüfer des Hauptkontos gewählt? Ich denke nicht und ich finde es bedenklich, dass das 2. Vereinskonto nicht geprüft werden soll oder darf. Da könnte leicht der Verdacht entstehen, dass man was zu verbergen hat. Das nicht allen Einnahmen und Ausgaben im Buchwerk erfasst worden sind verstehe ich gar nicht. Jede Geldbewegung muß erfasst werden.
Das 2. Konto kann und darf ja auch nicht vor dem Finanzamt versteckt werden. Hier droht mindestens der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Der Mitgliederversammlung würde ich diese Praxis zur Kenntnis bringen und die Nichtentlastung vorschlagen.
Vielleicht reicht der Hinweis auf die Information der MV und den Nichtentlastungsvorschlag und es werden Ihnen alle Belege doch noch zur Verfügung gestellt.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft.
MfG
VBSASZ