Fahrtkostenabrechnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  hbaumann.
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    Bisher wurden die Fahrtkosten mit dem steuerlich maximal zulässigen Hochstbetrag abgerechnet aber nur mit einer gleichzeitigen Verzichtserklärung. Dann gab es eine Spendenquittung. Wir haben in unserer Finanzregelung den Passus, dass der Vorstand jedes Jahr nach Lage entscheiden kann. D.h. auch null Cent pro Km! Jetzt schießt ein Mitglied quer und will eine Auszahlung. Ihn geht es nicht ums Geld, sondern nur um zu stören und dass die anderen dann auch nichts erhalten! Wie weit können wir runtergehen pro KM und hat er einen Anspruch auf Auszahlung oder reicht der Vermerk mit der Verzicht?

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    Nach § 670 BGB hat jeder einen Anspruch auf Kostenerstattung, die er verauslagt hat – demzufolge auch Kilometergeld entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Dieser Betrag muss allerdings nicht ausgereizt werden, weil es ein steuerfreier Höchstbetrag ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Auslagen im Auftrag des Vereins/Vorstandes entstanden sind.

    Eine Auszahlung davon abhängig zu machen, dass der Empfänger darauf verzichtet, verstößt gegen das Gesetz. Eine dementsprechend ausgestellte Spendenbescheinigung ist ungültig und der Verein gerät in die Spendenhaftung, was bis zur persönlichen Haftung des Vorstandes führen kann.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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