Finanzielle Unterstützung eines Mitgliedes

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Paule69

    Hallo liebe Forengemeinde,
    ich bin, als Vorstandsmitglied eines Schützenvereins, dabei die Satzung zu überarbeiten. Zum einen, weil viele „Altlasten“ raus müssen, zum anderen, weil wir die Gemeinnützigkeit beantragen möchten.
    Derzeit steht in der Satzung:
    „Von dem Beitrag der aktiven Mitglieder bekommt der jeweilige König von der Gesellschaft einen Anteil. Die Höhe des Anteils wird auf der Generalversammlung festgelegt.“

    Durch diese Beitrag soll der König bei der Beibehaltung der „traditionellen Verpflichtungen“ (Zahlung der Getränke und / oder Essen bei diversen Veranstaltungen des Vereins) unterstützt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch finanziell nicht so gut gestellte Mitglieder König werden können, ohne sich zu verschulden.

    Wir möchten dies auf jeden Fall beibehalten, allerdings die genauen Rahmenbedingungen mit vorgeben; wie etwa, dass die Kassierer die Summe „verwalten“ und kein König Anspruch hat, den Gesamtbetrag oder evtl. Restbetrag am Ende des Königsjahres als Barauszahlung einzufordern.

    Jetzt die Frage(n):
    1) Ist eine solche Unterstützung durch den Verein grundsätzlich mit der Gemeinnützigkeit vereinbar?
    2) (Wenn ja:) Wie sollte dies entsprechend formuliert werden? Muss z.B. beschrieben werden (wie oben) warum diese Unterstützung durch den Verein geleistet wird?

    Schon jetzt vielen Dank für evtl. Antworten
    Gruß Paule

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Ich denke, es ist einfacher und besser, den ganzen Passus ersatzlos zu streichen. Satt dessen solltet ihr klar festlegen, welche Aufgaben der Schützenkönig hat und dass er mit seiner Ernennung beauftragt wird, diesen Aufgaben nach zu kommen. Wenn der Verein jemanden mit etwas beauftragt, hat er nämlich auch die Kosten dafür zu tragen. Auch für diese Beauftragung kann die Mitgliederversammlung ein Budget festlegen, ähnlich wie es bisher gemacht wurde.

    Eine Zuwendung an den Schützenkönig ist dann nicht für die Gemeinnützigkeit schädlich, wenn sowas ein besonders außerordentliches Ereignis ist, die Zuwendung nicht höher als 60€ ist und die Zuwendung nicht höher als der Jahresbeitrag ist. Diese Zuwendung ist dann aber nicht an einen Zweck gebunden. Wenn ich die Frage recht verstanden habe, geht es bei euch aber nicht wirklich um eine Zuwendung, sondern um die Erstattung von Ausgaben, die für den Verein getätigt wurden.

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