Frage zum Kassenbericht

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  Tuetzug.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tuetzug

    In einem Artikel steht hier, dass der Kassenbericht zwingend in schriftlicher Form vorliegen muss. Ich würde gerne wissen, in welchem Gesetz das steht. Ich habe im BGB geschaut und dort steht nur Allgemeine drin und nichts verpflichtendes.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Der Kassenbericht ist Bestandteil der Rechenschaftslegung des Vereins. Dabei gelten folgende Buchführungspflichten und gesetzliche Vorschriften:

    • Vereine sind nach den §§ 27 (3) und 666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, durch das ordnungsgemäße Aufzeichnen der Einnahmen und Ausgaben und durch Aufbewahrung der notwendigen Belege (§ 259 BGB) einen Rechenschaftsbericht über die Geschäftsführung zu geben.

    • Gemeinnützige Vereine müssen den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar auf die Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet ist, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen erbringen (§ 63 Abs. l u. 3 AO).

    • Der § 140 Abgabenordnung (AO) schreibt aus steuerlicher Sicht ebenfalls vor, Bücher in folgender Form zu führen:
    – Einnahmen – Überschussrechnung
    – oder Bilanz
    – sowie Gewinn- und Verlustrechnung

    • Beteiligen sich Vereine am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ergibt sich auch eine Buchführungspflicht nach dem § 38 ff. Handelsgesetzbuch (HGB).

    • Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, so ist der Verein nach § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) verpflichtet, Aufzeichnungen zur Feststellung der Umsatzsteuer zu machen.

    Da der Rechenschaftsbericht (inkl. Kassenbericht) ja auch der Tätigkeitsbericht des Vereins über die ordnungsgemäße Geschäftsführung ist, ergibt sich daraus schon die zwingende Verpflichtung, diesen schriftlich abzufassen. Sie können ja mal versuchen, dem Finanzamt gegenüber eine mündliche Erklärung abzugeben… 🙂

    Sollte Ihre Frage allerdings darauf abzielen, ob in der MV unbedingt allen Mitgliedern ein schriftliches Exemplar des Kassenberichtes vorliegen muss, kann ich aus meiner Erfahrung nur sagen – besser wäre es. Warum auch nicht? Hat Ihr Verein etwas zu verbergen? Immerhin verwaltet der Vorstand lediglich treuhändlerisch die Vereinsfinanzen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Tuetzug

    Das ist die perfekte Antwort und ich wollte u.a. auch darauf abzielen, ob bei der MV jedes Mitglied einen Kassenbericht haben muss. Ich möchte Streit vermeiden, sollte es mal dazu kommen und man kann eben nicht immer alles wissen. Natürlich haben wir nichts zu verbergen und deshalb wird es in Zukunft auch ein Kassenbericht für die Mitglieder geben.

    Meinen Besten Dank für diese perfekte Antwort!!!

    Marcus Tesker

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