Gründungsmitglied

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Samar

    Wenn ein Gründungsmitglied austreitt, darf /kann/muss er Satzung, Gründungsprotokoll, Beitrag und Regestrierungsurkunde beim Gericht verlangen?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Die Frage ist nicht ganz verständlich.
    Hoffe meine Antwort hilft dennoch weiter.
    Wenn ein Gründungsmitglied eines Vereins austritt, was ja zumeist eine Zeitlang nach der Gründung erfolgt, dann wird dieser wie jedes andere Mitglied behandelt.
    Besonderheit ist, wenn er noch Unterlagen aus der Gründungszeit hat. Diese sind Eigentum des Vereins und müssen ohne Ausnahme an den Verein übergeben werden.
    Werden diese Unterlagen nicht übergeben und der Verein erfährt dadurch einen Schaden, wird dieses Mitglied/Gründungsmitglied schadenersatzpflichtig.

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    Kein Profilbild vorhanden Samar

    Vielen Dank für die Antwot.
    Ich meine muss er vom Verein: Satzung, Gründungsprotokoll, Beitrag und Regestrierungsurkunde bekommen, wenn er aus dem Verein austreten will?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Als Mitglied des Vereines muss er die Satzung sowie alle Beschlüssse in der Mitgliederversammlung erhalten. Was meinen Sie mit Beitrag?
    Das Gründungsprotokoll sowie die Regestrierungsurkunde ist Eigentum des Vereines.

    Wenn er austreten will, sollte er die Satzung zurück geben. Was will ein austretendes Mitglied mit Satzung (Beitrag?) und Urkunde?

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