HV Vorstandswahlen

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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    Wir haben HV im Nov.2013 unsere gesamter Vorstand fünf Pers.stellen sich nicht mehr zur Wahl.Somit ist unser Verein erst einmal Kopflos.Was machen wenn sich kein Vorstand bildet.? Notvorstand aus Mitgl.zeitlich begrenzt? Muß od.darf der alte Vorst.weiter machen.?

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Satzung nicht die sog. Übergangsklausel beinhaltet, wonach der alte Vorstand im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde, ist der Verein handlungsunfähig. Ist diese Klausel in der Satzung enthalten, darf der alte Vorstand erst einmal weitermachen.
    Ansonsten können aber noch die ehemaligen Vorstandsmitglieder, so lange sie noch im Vereinsregister eingetragen sind, zu einer neuen Versammlung einladen auf der dann versucht wird, einen neuen Vorstand zu wählen. Weigert sich der Vorstand, einzuladen, müssen die Mitglieder beim Amtsgericht einen Notvorstand beantragen, der dann auch einen Versuch starten kann und wenn das nicht klappt, löst er den Verein auf.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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