Kassenbelege

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 5 months von  Gartner.
Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Gartner

    Hallo,
    mein Verein e.V. wird von dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dessen Ehefrau Kassierer mit harter Hand geleitet.
    Mein Problem.: Die drei sind der Meinung, dass bei Ausgaben keine Originalbelege vorhanden sein müssen. Das heißt, Ausgaben werden mit handschriftlichen Zetteln belegt. Bsp. 60,00 € für Lampen oder Trauerkarten 100,00 € für XY. Bei der letzten Hauptversammlung haben die Kassenprüfer eine ordnungsgemäße Kassenführung bescheinigt. Nach Rücksprache meinerseits auf Originalbelege, wurde ich (Zuchtwart) vom ersten Vorsitzenden als Nörgler und Unruhestifter beschimpft und mit Vereinsausschluss bedroht. Die Kassiererin hat auf der Hauptversammlung den Kassenbericht mit 14.000 Einnahmen und 12.5oo,00 Ausgaben vorgelegt. Laut Satzung muss der erste Vorsitzende ausgehende Zahlungen abzeichnen, was er auch nicht für notwendig findet.

    Was habe ich für Möglichkeiten

    Wie sieht eine richtige Kassenführung aus??

    Frohe Ostern.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ebenfalls frohe Ostern!

    Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung vor. Diese ist nur korrekt und wird auch nur so z.B. vom Finanzamt anerkannt, wenn Originalbelege vorliegen.

    Einen handschriftlichen Beleg kann jeder ausstellen und keiner kann prüfen, ob das Geld auch wirklich für den bestimmten Zweck ausgegeben wurde. In Ausnahmefällen ist das durchaus einmal möglich, falls der Originalbeleg nämlich verloren gegangen sein sollte, das darf aber nicht die Regel sein.
    Durch meine langjährige Beratungspraxis weiß ich, dass da durchaus auch etwas anderes dahinter stecken kann, was der Vorstand dadurch vertuschen will.

    Die Androhung auf Ausschluss aus dem Verein sollten Sie ganz gelassen sehen, weil eine kritische Nachfrage nach dem Verbleib von Vereinsmitteln kein Grund dafür ist.

    Der Vorstand sollte sich dagegen selbst in Acht nehmen. Wenn er nämlich nicht nachweisen kann, wofür die Vereinsgelder verwendet wurden, kann das bis zur persönlichen Haftung gegenüber dem Verein führen. Das Gleich trifft für die Kassenprüfer zu, wenn sie offensichtliche Mängel nicht kritisiert und in ihrem Kassenprüfbericht erwähnt haben. Und über nichtvorhandene Originalbelege muss jeder Kassenprüfer stolpern.

    Sie sollten Ihre vereinsrechtlichen Möglichkeiten nutzen und zur nächsten Mitgliederversammlung entsprechende Anträge stellen. Sollte der Vorstand auch diese abwimmeln, bleibt nichts anderes übrig, als ihn abzuwählen. Dazu brauchen Sie allerdings die erforderliche Mehrheit im Verein.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen. de

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Gartner

    Sehr geehrter Herr Baumann,

    vielen Dank für die Info und Beantwortung der Frage.

    Gärtner

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Gern geschehen!

    Sie sollten sich Mitstreiter suchen und den Vorstand unter Druck setzen. Wahrscheinlich werden Sie eine kleine Überraschung erleben…

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Hallo,
    sollten Sie wegen Ihrer Anfrage weiter vom Vorstand unter Druck gesetzt werden, und Stimmt das mit den Belegen wirklich, halte ich es auch für nötig dem Finanzamt einen Wink zu geben.
    Spätestens dann kommt der Vorstand in erhebliche Erklärungsnöte.
    Und Sollte das Finanzamt evtl. Ansprüche geltend machen, weil z.B. die Gemeinnützigkeit weg fällt, so ist hier auf der nächsten Mitgliederversammlung der Vorstand in Regress zu nehmen.

    Kein Profilbild vorhanden Gartner

    Hallo,
    das was Sie erwähnten mit Denunzieren und Ihre Ruhe haben, ist genau der trennt. Nachdem ich eine Kassenbuch Einsicht für das Jahr 2012 wünsche, habe ich, noch schlimmer meine Frau, massive Probleme. Nest- beschmutzter und Unruhestifter sind noch harmlosen Beschimpfungen.
    Aber da gehe ich durch.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.