kassenbericht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden dreiradel

    Guten Tag,
    muss der Kassenbericht eines Geschäftsjahres zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden?
    Oder reicht der mündliche Vortrag in der MV aus?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Zunächst einmal muss der Gegenstand der Beschlussfassung (hier Entlastung des Vorstandes und Geschläfts- u. Kassenbericht) nach §32 BGB auf der Einladung vermerkt werden.
    Den Kassenbericht müssen Sie somit nicht im Vorfeld mit versenden.
    Der Kassenbericht ist zum einen zwingend schriftlich anzufertigen und wird vom Kassierer/Schatzmeister auf der MV vorgetragen. Nach dem Vortrag der Kassenprüfer erfolgt dann ggf. die Entlastung des Vorstandes.

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