Kassenbücher

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Rischmuller

    Wieviel Jahre rückwirkend kann ein Vereinsmitglied die Einsicht der Kassenbüchern bei der Jahreshauptversammlung fordern. Sind Mitglieder berechtigt Kassenbücher einzusehen.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Das einzelne Vereinsmitglied hat Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunteralgen (z.B. konten, Verträgeund Mitgliederlisten) nur bei Darlegung eines berechtigten Interesses und nur in dem sich daraus ergebenden Umfang.
    Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss notfalls gerichtlich entschieden werden.
    Das oben Gesagte gilt, wenn die Satzung des Vereins nichts anderes hergibt.
    Wieviel jahre rückwirkendin die Kassenbücher eingesehen werden kann, ist vereinsrechtlich nicht geregelt.
    Bilanzen, Buchführungsunterlagen, Kassenbelege und Jahresabschlüsse müssen auf jeden Fall zehn Jahre aufbewahrt werden.
    Gruß IC

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