Kassenprüfer sind zur Mitgliederversammlung verhindert

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 4 months von  hbaumann.
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    Wir sind ein eingetragener Verein und die Kassenprüfung wurde von den 2 gewählten Kassenprüfern ordnungsgemäß durchgeführt. Erst nach Ende der Kassenprüfung stellte sich heraus, dass beide Kassen-/Rechnungsprüfer am Termin der Mitgliederversammlung verhindert sind.
    Ist es notwendig, dass einer der Kassen-/Rechnungsprüfer persönlich auf der Mitgliederversammlung anwesend ist, um den Bericht der Kassenprüfung mündlich vorzutragen? – oder reicht es aus, wenn der Bericht schriftlich niedergelegt wird und vom Ersatzkassenprüfer (der die Kasse nicht geprüft hat) auf der MV verlesen wird?
    Oder muss die Prüfung mit dem Ersatzkassenprüfer wiederholt werden?

    Besten Dank im Voraus

    hbaumann hbaumann

    Entscheidend ist immer die ordnungsgemäße Kassenprüfung. Da diese erfolgt ist, kann der Bericht selbstverständlich auch schriftlich erfolgen und vom Ersatzprüfer verlesen werden. Schwierig wird es nur, wenn noch Fragen kommen.
    Der Ersatzkassenprüfer kann dann auch den Antrag auf Entlastung stellen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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