Kassenwart rückt Unterlagen nicht raus – was nun?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 5 months von  hbaumann.
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    Hallo,

    wir haben momentan ein Problem mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Dieses Vorstandsmitglied ist Kassenwart gewesen und ist innerhalb der Amtszeit schon aus dem Verein ausgetreten und hat somit auch das Amt niedergelegt.
    Nun rückt der Kassenwart die Unterlagen nicht raus. Mit der Begründung das er diese nicht an den 1. Vorstandsvorsitzenden geben darf. Die Unterlagen wurden bisher noch nicht geprüft und wir wissen nicht so genau wie wir damit umgehen sollen. Wir dachten wir benennen jetzt kommisarisch einen Kassenwart der das Amt bis zur Jahrehauptversammlung übernimmt. Dann wird ja sowieso neu gewählt. Können wir das so machen? Wir hätten jetzt noch einen kleinen „Vertrag““ aufgesetzt der den Kassenwart entbindet und bestätit das wir alle Unterlagen erhalten haben.
    Können wir das so machen ? Was würdet ihr machen ?

    Danke und LG „

    hbaumann hbaumann

    Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, alle Unterlagen dem Verein zu übergeben. Die Rechtslage ergibt sich aus den §§ 27 Abs.3, 667 BGB. Danach ist der Beauftrage (= Vorstand) verpflichtet, dem Auftraggeber (= Verein) alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben, da es sich dabei um Vereinsvermögen bzw. -eigentum handelt.

    Sollte sich der ehemalige Kassenwart weigern, diese Unterlagen oder Teile davon herauszugeben, muss der Verein als Auftraggeber klagen.
    Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Klage auf Auskunft (§ 666 BGB) und/oder
    • Klage auf Herausgabe der Unterlagen und Gegenstände (§ 667 BGB).

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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