Kassenwart Rücktritt

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 months, 2 weeks von  RoterRoller.
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    Hallo Zusammen, ich hätte da eine rechtliche Frage.
    Ich wurde als Kassenwart im März 2019 für zwei Jahre gewählt.
    Aufgrund von Corona ist die Generalversammlung 2021 ausgefallen und ich habe dadurch ein Jahr länger mein Amt als Kassenwart ausgeübt.
    Im März 2022 diesen Jahres war dann endlich eine Generalversammlung wobei aber kein 1. Vorstand und auch kein Nachfolger für mich gefunden werden konnte.
    Ich habe allerdings im Oktober 2021 bereits beim 1. Vorstand angekündigt, dass ich nicht mehr zur Wiederwahl bereitstehen werde und mein Amt bei der Generalversammlung 2022 niederlegen werde.
    Mittlerweile soll der Verein aufgelöst werden. Allerdings zieht sich das jetzt schon seit März und nichts passiert.
    Ich möchte jetzt gerne mein Amt endgültig niederlegen und damit endlich abschließen. Ich bin auch gerne bereit eine ordnungsmäßige Übergabe zu machen. Allerdings behauptet der 1. Vorstand ich wäre rechtlich dazu verpflichtet mein Amt bis zur Auflösung des Vereins weiter zu führen.
    Stimmt das? Ich habe doch schon seit März 2021 die Amtszeit mehr oder weniger unfreiwillig verlängert. Muss ich bis zur Auflösung das Amt weiterführen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Tom Tom

    Die Aussage „ich wäre rechtlich dazu verpflichtet mein Amt bis zur Auflösung des Vereins weiter zu führen“ stimmt so nicht ganz.
    Rücktritt bleibt erst einmal Rücktritt. Selbst das verlängerte Jahr ist rechtlich fragwürdig.
    Es gibt aber Satzungen, in denen steht, das derjenige solange im Amt bleibt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Steht das bei euch so in der Satzung, sind Sie, trotz Rücktritt, immer noch Kassenwart, mit allen Rechten und Pflichten. Es konnte ja kein Nachfolger gewählt werden.

    Darüber hinaus ist die Frage ob nur Vereinsmitglieder ein Vorstandsamt ausüben können. Steht das so in der Satzung, können Sie sich hier dem Amt nur entziehen, wenn Sie ihre Mitgliedschaft kündigen, wobei auch hier die geltende Kündigungsfrist zum tragen kommt.

    Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mal in der Satzung nachgelesen. Der Rücktritt an sich wird nicht angesprochen.

    Allerdings steht in unserer Satzung, dass nach spätestens 6 Monaten eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden muss, sollte ein Amt der Vorstandschaft nicht besetzt werden können.
    Diese Zeit ist bereits verstrichen ohne dass eine solche Generalversammlung stattgefunden hat.
    Kann man dies dann nicht so interpretieren, dass ich das Amt jetzt los bin, da diese Frist nicht eingehalten wurde?

    Tom Tom

    Wenn da, z.B. nicht steht „Die Mitglieder des Vorstandes bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt wurde.“, dann bist du mit Verkündung deines Rücktrittes, natürlich mit angemessener Frist, damit ein Nachfolger gewählt werden kann, als Vorstand ausgeschieden.
    Beispiel: du hat deinen Rücktritt vom Vorstandsamt am 01.07.2022 mit Wirkung zum 01.10.2022 bekannt gegeben. Zum 1.10.22 deswegen, weil im September meist eine MV stattfindet, bei der ein Nachfolger gewählt werden kann.
    Unabhängig davon ob nun ein Nachfolger gewählt, die MV stattgefunden hat oder nicht und es den oben erwähnten Passus in der Satzung nicht gibt, ENDET DEIN VORSTANDAMT DEFINITIV ZUM 1.10.2022.

    Kein Profilbild vorhanden RoterRoller

    Vielen lieben Dank für die Erläuterungen. Das hat mir sehr weiter geholfen.

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