Kassier und Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden HSG

    Hallo,
    bei der nächsten Wahl im April lassen sich der Kassier und Vorstand sowie der stv. Vorstand nicht mehr aufstellen. Wir haben das bereits angekündigt aber bisher hat sich bisher keiner bereit erklärt. Was passiert wenn sich alle – auch nicht kommisarisch aufstellen lassen? – Wer überweist Rechnungen?… Kann das auf andere Mitglieder im Ausschuss übertragen werden?
    Gruß

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn ihr BGB-Vorstand (§26 BGB) aus Vorstand, stellv. Vorstand und Kassierer besteht und kein Nachfolger gefunden wird, ist ihr Verein handlungsunfähig.
    Sie (Vorstand) sollten also, wenn sich dieses Szenario tatsächlich abzeichnet, rechtzeitig vor der MV beim Registergericht einen Notvorstand bestellen lassen.

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