Wir haben folgendes Problem:
die bisherige Vorsitzende beendet fristgerecht ihre Amtszeit nach 10 Jahren und stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Auf der Mitgliederversammlung können wir keinen Pächter zur Übernahme der Funktion gewinnen.
Der Vorstand ist handlungsfähig. Lt. Satzung sind 2 Mitglieder des Vorstandes in Gemeinschaft vertreten, der Stellvertreter bleibt im Amt. Der Kassierer übernimmt hier die 2. Person der Vertretung.
Wie ist die weitere Vorgehensweise? Die bisherige Vorsitzende kann nicht im Amt verbleiben, da sie aus dem Verein ausscheidet.
1. Außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen mit Tagesordnung „Wiederwahl“?
2. Sollte sich nochmal kein Nachfolger finden, wie geht es dann weiter?
3. Ab wann muss das Amtsgericht eingeschaltet werden wegen Notvorstand? Wenn ein Notvorstand bestellt wird, sind dann die Tätigkeiten der anderen Vorstandsmitglieder (Kassierer z.B. aufgehoben oder können sie wie bisher weiterarbeiten?
4. können die Kosten des Notvorstandes (i.d.R. Rechtsanwalt) auf die Mitglieder umgelegt werden oder ist das nicht zulässig?
5. Ab wann besteht die Gefahr der Auflösung des Vereins? Das vorhandene Vermögen ist ja irgendwann aufgebraucht durch den Notvorstand
Vielen Dank im Voraus