Keine JHV in 2020?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 11 months von  Rosa.
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    Hallo zusammen,

    wir müssen (wegen Corona; warum sonst) unsere JHV ausfallen lassen. Nach dem Corona-Abmilderungsgesetz ist dies problemlos möglich. Allerdings gilt dieses Gesetz, wie hier auf der Seite auch beschrieben, nur bis zum 31.12.2020. Gibt es hierzu schon eine Verlängerung? Habe dazu nichts bei Google gefunden.

    Wir sind ein kleiner Förderverein. Es stehen zwar auch Wahlen an, aber es hätte intern sicher niemand ein Problem damit wenn wir auf 2021 schieben und dann gleich zwei Sitzungen hintereinander machen für 2020 und 2021. Nur ist das legal?

    Eine Online-Sitzung möchte unsere Vorsitzende nicht so gerne; dann lieber verschieben falls möglich.

    Danke Marco

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    und Wie schon richtig festgestellt, eine Verlängerung des Gesetztes ist noch nicht in Sicht. Sie können die JHV auch auf nächstes Jahr verschieben. Es reicht aber eine Versammlung für 2019 und 2020.
    Solange die Mitglieder auf eine Wahl bestehen, ist dies kein Problem und kann nächstes auf der JHV mit erledigt werden.

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