Hallo zusammen,
wir müssen (wegen Corona; warum sonst) unsere JHV ausfallen lassen. Nach dem Corona-Abmilderungsgesetz ist dies problemlos möglich. Allerdings gilt dieses Gesetz, wie hier auf der Seite auch beschrieben, nur bis zum 31.12.2020. Gibt es hierzu schon eine Verlängerung? Habe dazu nichts bei Google gefunden.
Wir sind ein kleiner Förderverein. Es stehen zwar auch Wahlen an, aber es hätte intern sicher niemand ein Problem damit wenn wir auf 2021 schieben und dann gleich zwei Sitzungen hintereinander machen für 2020 und 2021. Nur ist das legal?
Eine Online-Sitzung möchte unsere Vorsitzende nicht so gerne; dann lieber verschieben falls möglich.
Danke Marco