Kündigung der Mitgliedschaft

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 1 month von  hartmut-62.
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    Eine Familie ist mit dem Beitrag für 9 Monate im Rückstand und hat jetzt „zum nächsten Ersten“ gekündigt. Laut Satzung können Mitglieder immer nur mit einer Frist von sechs Wochen zum 30. Juni bzw. 31. Dezember kündigen. Können wir die eigentlich unzulässige Kündigung unter der Bedingungen akzeptieren, dass der Beitragsrückstand ausgeglichen wird?

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