Kündigung per Mail gültig ?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Sonnenmond

    Ist eine Kündigung per Mail (ganz Formlos ohne jegliche Daten) gültig wenn in der Satzung steht „Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber dem ersten Vorsitzenden“
    Verstoßt der Verein gegen die Satzung wenn er diese so annimmt ?
    Die Kündigung wurde auch erst beim nachfragen im Spamordner entdeckt.

    Falls diese so gültig wäre, wie sieht es mit einem Widerruf aus ?
    Die Kündigung erfolgte lange vor der Frist und auch zum Widerruf wäre zur Frist hin noch lange Zeit.
    Muss der Widerruf wirklich vom gesamten Vorstand genehmigt werden ?
    In der Satzung steht dazu gar nichts.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Email genügt auch der Schriftform (§ 126 und 127 BGB). Der Vorstand muss sie also auch annehmen.

    Das Mitglied kann eine Kündigung so lange noch zurückziehen, wie diese noch nicht wirksam geworden ist. Wenn also die Kündigung z.B. zum 31.12. des Jahres ausgesprochen werden muss, kann das Mitglied es sich bis dahin noch einmal überlegen. Danach, also ab dem 1. Januar, dann nicht mehr. Dann müsste ein neuer Aufnahmeantrag gestellt werden.

    Die Rücknahme der Kündigung bedarf der „Zustimmung des Vereins“. Damit ist der Vorstand gemeint. Ob es allerdings ein Vorstandsbeschluss sein muss, darüber schweigt die einschlägige Literatur. Es sollte aber zumindest eine Entscheidung des vertretungsberechtigten Vorstandes sein.

    H. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden Sonnenmond

    Bedarf die Kündigung per Mail einer bestimmten Form, oder ist ein „ich kündige die Mitgliedschaft zum Jahresende“ ohne weitere Angaben zulässig ?

    Der Widerspruch muss vom Vorstand nicht angenommen werden, oder ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn die Satzung bzgl. der Kündigung keine Vorschriften enthält, kann sie formlos abgefasst werden. Ob sie jemand begründen will, liegt dann in seinem Ermessen.

    Natürlich kann der Vorstand den Widerruf ablehnen.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    unter dem folgenden Beitrag können zusätzliche Informationen entnommen werden:

    https://www.vereinswelt.de/austritt-eines-mitglieds

    Viel Erfolg weiterhin!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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