Kurzzeitmitgliedschaft

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Max

    Schönen Guten Tag
    Wir sind ein Breitensport-und Rhönradturnverein. Gestern bekamen wir eine Frage von dem Kinder-Jugend-und Kulturhaus . In dieser Einrichtung gibt es eine Gruppe, größtenteils mit Migrationshintergrund, die auf einen öffentlichen Kleinfeldplatz im Sommer mit mehreren Müttern und deren Kindern, Volleyball spielen. Nun haben diese mich angefragt, ob sie sich unseren Verein anschließen könnten, um im Winter in einer Sporthalle weiter Volleyball spielen zu können. Wir würden diese Gruppe gerne helfen. Nun gibt es da folgende Fragen: • Da es eine reine private Gruppe ist, müssten sie von der Gemeinde aus, einen Verein angehören. Da wären wir bereit sie für ein halbes Jahr aufzunehmen. Wir könnten das auch (Satzungsgemäß) als Kurs laufen lassen und so eine Kurzmitgliedschaft anbieten. • Leider können wir vom Vereine keinen Übungsleiter dafür bereitstellen. • Wie sieht das Versicherungstechnisch und rechtlich aus? • Wenn wir vom Vorstand aus eine Person aus der Gruppe, die nicht offiziell ÜL ist, für diese Aufgabe benennen? Es wäre schön diesen Leuten zu helfen, nur wir möchten natürlich „im Fall der Fälle“ auch abgesichert sein. Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe

    hbaumann hbaumann

    Die Mitgliedsform der Kurzmitgliedschaft muss durch die Satzung zugelassen werden. Kursteilnehmer sind nicht gleich Kurzmitglieder. Diese hätten nämlich auch rechte und Pflichten im Verein. Das sollten Sie sich also überlegen

    Ob Versicherungsschutz besteht, kann ich nicht einschätzen. Sollten Sie einem Landessportbund angeschlossen sein, dann müssen Sie den Versicherungsvertrag des LSB prüfen, ob Kursteilnehmer versichert sind.

    Als Übungsleiter können Sie jeden einsetzen, der dazu in der Lage ist.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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