>>… Hätte dies nicht von den Kassenprüfern moniert werden müssen und die Nachzahlung säumiger Beiträge gefordert werden müssen?<< Kassenprüfen prüfen und fordern nicht. Die Aufgabe der Kassenprüfer besteht nicht in der Kontrolle der Vollständigkeit der Mitgliedbeiträge.
Verantwortlich für die richtige und vollständige Bezahlung der Mitgliederbeiträge ist der Kassierer. In manchen Vereinen auch Rechner genannt. Er trägt die Verantwortung für die Zahlung der Beiträge. In der Jahreshauptversammlung legt er Bericht über die Mitgliedbeiträge ab und steht den Mitgliedern Rede und Antwort. Wenn die Mitglieder damit nicht einverstanden sind, können sie im Rahmen der in der Satzung festgelegten Wahlintervall einen anderen Kassierer wählen. Welcher dann säumige Mitgliederbeiträge bis zum Zeitpunkt der Verjährung einbringen versuchen kann.
>>Der Verein hat Mitgliedern Reisekostenzuschüsse gewährt. Hier wurde den Kassenprüfern der Einblick mit Hinweis auf Privatssphäre der Mitglieder verweigert …<< Dann ist es die Aufgabe der Kassenprüfer, dies in ihren Bericht zu schreiben, mehr nicht. Sie können den Mitgliedern empfehlen, den Vorstand nicht zu entlasten. Mehr nicht.
Übrigens. Die Mitglieder können über die Entlastung frei entscheiden. Sie müssen nicht dem Antrag der Kassenprüfer folgen.
Wenn der Vorstand nicht entlastet wurde, aber eine Entlastung wünscht kann er in der Mitgliederversammlung die Mitglieder bitten eine erneute Prüfung der Kasse zu beschließen.
>>Ganz „überraschend“ wurde die Reise dann richtig teuer und hat den Verein eine Menge Geld gekostet. << Auch hier muss der Kassierer den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung Rede und Antwort stehen. Das kann bis hin zur Erstattung von Schadenersatz gehen. Soweit kommt es aber i.d.R. Nicht selten gibt es tatsächliche und nachvollziehbare Gründe für eine Verteuerung, welche den Mitgliedern aber nicht bekannt sind.
>>Es wurde kein Rechenschaftsbericht – insbesondere ein Kassenbericht – vorgelegt.<< Wenn es so in der Satzung steht brauch es auch nicht anders gemacht werden.
>> Den Mitgliedern wurden so schnell die Zahlen um die Ohren geworfen, dass sich erst hinterher Fragen dazu ergaben.<< Dann sind die Mitglieder selbst schuld, wenn sie sich überfahren lassen. Ich kenne auch solche JHV, welche in 12 Minuten „durch“ waren. Dann müssen die Mitglieder den Versammlungsleiter halt einbremsen.
Übrigens: Stehe in den meisten Satzungen nicht, dass der Vereinsvorsitzende automatisch der Versammlungsleiter sein muss. Zu Beginn einer JHV kann auch gern ein Versammlungsleiter von den Mitgliedern für die Versammlung gewählt werden. Um eine Versammlung zu führen gehört nicht viel dazu. Er soll sich an die Tagesordnung halten und für Ruhe sorgen und Streit schlichten.
Merke: Der Verein gehört den Mitgliedern nicht dem Vorstand!
(Und das aus meinen Mund, welcher ich doch selbst Vereinsvorsitzender bin.)
>>Einen schriftlichen Kassenbericht hat es wohl nie oder seit Jahren nicht gegeben, …<< Hier gilt was in der Satzung steht. Wenn ein Bericht gefordert ist, muss es ihn auch geben, ansonsten wählt in der nächsten Wahl einen neuen Kassierer. Nicht selten scheitert es daran.
Denn Verantwortung zu tragen wollen wenige, aber gemeckert wird gern. Wer für eine Sache einsteht ist angreifbar!
>>Meiner Ansicht war der Antrag der Kassenprüfer zur Entlastung des Vorstands aufgrund mindestens einer der genannten Punkte nicht rechtens.<< Das steht Dir frei, aber die Kassenprüfer haben das Recht zu beantragen was sie für richtig halten.
Wenn aber die Kassenprüfer von den Mitgliedern offen in der Versammlung kritisiert werden, führt das i.d.R. dazu, das sich niemand als Kassenprüfer zu Wahl stellt.
>>Wie verhalte ich mich als Mitglied?<< Wie oben schon beschrieben den Bericht des Kassierers abwarten und dann deine Fragen dazu stellen.