Mitgliederversammlung kurzfristig online

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden JASC

    Guten Morgen,

    wir haben in zwei Wochen Mitgliederversammlung (gemeinnütziger Verein) und diese war bisher in Präsenz geplant. Mit den neuen Corona-Maßnahmen sind wir jetzt natürlich unsicher, ob unsere Landesverordnung uns die MV nicht noch untersagen wird (das sehen wir natürlich erst bei Veröffentlichung). Wir müssen aber leider jetzt handeln. Daher meine Frage: Wie problematisch ist es, die Sitzung kurzfristig online durchzuführen? Muss ich alle Mitglieder erneut anschreiben oder nur die, die bereits zur Sitzung zugesagt haben?

    Ich danke Ihnen sehr!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wenn Sie die MV vor Ort geplant haben in einem Raum, müssen Sie, wenn die MV online jetzt stattfinden soll, auch alle Mitglieder informieren.
    Hier stellt sich für mich die Frage: Haben alle Mitglieder die Möglichkeit an der MV online teilzunehmen?
    Wenn nein, kann die MV nicht stattfinden und sollte verschoben werden.

    Stehet dieses Jahr noch eine Wahl an, würde ich dies schriftlich an alle Mitglieder rausgeben. Jedes Mitglied muss aber abstimmen, sonst ist die Wahl nicht gültig.

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