Mitgliedsbeiträge zurückzahlen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 4 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden janes

    Guten Tag,

    wir sind ein kleiner eingetragener Kunstverein von 12 Mitgliedern, dessen Vereinszweck es ist Werkstätten und Ateliers zur Verfügung zu stellen und Ausstellungsprojekte zu fördern.
    Grundlage des Vereins war, dass uns ein Haus von einem Bekannten zur Verfügung gestellt wurde, in dem wir den Vereinszweck realisieren konnten.
    Im letzten Jahr hat sich langsam abgezeichnet, dass der Besitzer des Hauses eigentlich ganz andere Pläne hat und seit letztem Monat ist klar, dass wir das Haus
    nicht weiter nutzen können, obwohl wir schon eine Menge Arbeit hinein gesteckt haben.
    Aus diesem Grund können wir den Verein leider nicht weiterführen.
    Meine Frage ist nun, ob wir die Mitgliedsbeiträge an die Mitglieder zurück überweisen können oder ob das Geld zwingend für den Vereinszweck oder andere wohltätige Zwecke genutzt werden muss. Es geht dabei um knapp 1000 Euro, also nicht die Welt. Es ist nur für die Initiatoren des Projekts etwas unangenehm, weil sie die Mitglieder davon überzeugen konnten, Arbeit und Geld in ein Projekt zu stecken und jetzt auf einmal alles vorbei ist, bevor es eigentlich wirklich los ging.
    Von den Mitgliedsbeiträgen wurden ein paar Werkzeuge gekauft und Strom und Wasser gezahlt. Spenden hat der Verein nicht erhalten.
    Mein gefühltes Rechtsverständnis würde mir sagen, dass die Mitglieder ihre Beiträge zurückfordern können, da der Verein seinen Zweck ja nicht erfüllen konnte.
    Dies würde der Vorstand auch am liebsten tun, wenn es rechtlich möglich ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Janes

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Bevor ihr den Mitgliedsbeitrag zurück zahlt. Was steht in der Satzung, hier Auflösung?

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Der Vereinsbeitrag ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung. Der Verein ist kein Sportstudio. Die Rechte des Mitglieds im Verein erschöpfen sich auch keineswegs in den Wertrechten, wie der Nutzung der Vereinseinrichtungen und insbesondere des Vereinsgeländes. Vielmehr wird die Mitgliedschaft auch durch Organschaftsrechte geprägt, die unabhängig von der Möglichkeit zur Nutzung von Vereinseinrichtungen bestehen.
    D.h. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, daher sollten Sie von einer Rückzahlung Abstand nehmen, denn das könnte für den Verein, eher für den Vorstand oder den Liquidatoren mächtig Ärger mit dem Finanzamt bedeuten, möglicherweise müssen diese dann sogar gegenüber dem Finanzamt mit dem Privatvermögen haften.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Wichtig ist, was dazu in der Vereinssatzung steht. Und es ist auch wichtig, was zur Vereinsauflösung in der Satzung steht. Wenn dort nichts festgelegt ist, fällt das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins an den Staat, bzw. ans Finanzamt. Aber solange es den Verein noch gibt, könnt ihr natürlich Mitgliederversammlungen einberufen und die Satzung ändern. Ihr könntet das Vereinsvermögen so wenigstens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen, den ihr gemeinsam bestimmt.

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