Wohl das gleiche Problem: Vorstand beruft keine MV ein, da Vorsitzender sich nicht kümmert, beide Vorsitzenden miteinander befreundet = keine Chance zur Einberufung einer MV, erweiterter Vorstand wird nicht einbezogen existent nur auf dem Papier (lt. Vorsitzendem gehören sie nicht zum Vorstand!???) Minderheitenbegehren nicht möglich, da genaue Mitgliederzahl nicht bekannt. Vorstandsvorsitzende/r macht was sie/er will, da sich darauf berufen wird, alleinvertretungsberechtiger Vorstand zu sein und er das darf. Entscheidungen werden vom Vorsitzenden gefällt ohne Rücksprache, ohne Mitgliederversammlung. Eine Entlastung des Vorstands erfolgt nicht, da keine MV.
Für alles gibt es eine Ombuds- / Schiedsstelle, an die man sich wenden kann.