Sehr geehrter Herr Baumann,
der Verein ließ im Lastschriftverfahren die Beiträge abbuchen, die Aufgabe hatte die Schriftführerin. (Kassenwart zurückgetreten).
Zum 1.1.2014 stellte sie um auf SEPA-Lastschriften und schrieb auch die Mitglieder an (Mandatsreferenz, monatlicher Rhythmus usw.)
Am 28.12. teilten ihr die 1. und der 2. Vorsitzende mit, dass sie den Online-Banking-Vertrag gekündigt hätten, und wollten mit einem Vorstandsbeschluss erzwingen, dass sie zurücktritt. Der Antrag wurde abgelehnt, außerdem hatte sie sich nicht zu Schulden kommen lassen.
Bleibt der Online-Banking-Vertrag. Kein anderes Vorstandsmitglied war (mangels Zeit und Kenntnissen) dazu bereit, das zu übernehmen.
Darum wurde nicht abgebucht.
Sollte sich ein anderes Vereinsmitglied bereit erklären, sind ja nun trotzdem die Lastschriften zum 1. und 15. Januar nicht ausgeführt worden. Die Leute kommen sich langsam veralbert vor.
Müssen nun alle noch mal angeschrieben werden?
Es müsste ja auch ein neuer Online-Vertrag mit der Bank geschlossen werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!