Hallo gretchen,
schon wieder ein Problem im Verein. Was die 1.Vorsitzende mit der Schriftführerin gemacht hat, finde ich nicht in Ordnung. Doch der Reihe nach.
Es gibt keine rechtlich festgelegten Pflichten eines Schriftführers. Die Aufgaben des Schriftführers zu definieren, ist Sache des jeweiligen Vereins. Es sollte eigentlich Bestandteil der Vereinssatzung oder der Geschäftsordnung eines Vereins sein. Üblicherweise gehört zu den Aufgaben des schriftführers dazu das Anferigen von Protokollen der Vorstandssitzungen wie auch der Versammlungen.
So ist es bestimmt auch die Aufgabe Eurer Schriftführerin, Protokolle anzufertigen, die dann vom Vorstand genehmigt werden müssen. Das ist nicht Aufgabe der 1. Vorsitzenden.
Ich würde vorschlagen, Ihr klärt die Angelegenheit im Vorstand. Einen Gegenvorstand zu gründen, geht wohl überhaupt nicht.
Gruß
Inge