Rücktritt einzelner Vorstandsmitglieder

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  sonnenschein.
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    Rücktritt einzelner Vorstandsmitglieder. Dürfen diese den Mitgliedern selber mitteilen, warum sie zurück treten oder darf das nur der Vorstand?
    Gibt es irgendwelche Vorgehensweisen, den Mitgliedern den Grund zukommen zulassen?

    hbaumann hbaumann

    Der Rücktritt von einem Vorstandsamt kann entweder dem Restvorstand gegenüber, er kann aber auch direkt der Mitgliederversammlung – als dem Berufungsorgan – gegenüber erklärt werden. Selbstverständlich haben die zurückgetretenen Vorstandsmitglieder das Recht, auf der Mitgliederversammlung ihre Gründe für den Rücktritt zu erklären. Das sollte allerdings vorher mit dem Vorstand abgestimmt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden sonnenschein

    Die Jenigen die zurückterten werden, machen es aus folgendem Grunde: Sie bekommen keine Unterlagen die Sie angefordert haben, um sich ein komplettes Bild vom Verein zu machen, damit Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden können. Sie sollen nur Unterlagen bekommen die vom Geschäftsführer aufbereitet worden sind, für die jeweilige Entscheidung die dann anstehen wird.
    Dieses können und wollen wir nicht. Es wäre ohne zweifel möglich die Unterlagen gerichtlich Einzufordern, aber das wollen wir nicht. Unter dieser Vorraussetzung ist eine Zusammenarbeit nicht denkbar.
    Wir würden diesen Umstand gerne den Mitgliedern das Mitteilen wollen,
    aber es würde keine Überseinstimmung mit dem Restvorstand geben.
    Verhältnis: 6 Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer ohne Stimmenanteil die bleiben und 3 die gehen. Der Rest wird alles dafür tun, damit nichts an die Mitglider weitergetragen wird. Die vorhandene Struktur ist alles ein gemauschel.
    Was kann man dennoch tun, die Mitglieder zuunterrichten, aus welchem Grund wir zurücktreten werden?

    hbaumann hbaumann

    Es kann Ihnen doch keiner verbieten, auf der Mitgliederversammlung das Wort zu ergreifen. Sie müssen nur den passenden Augenblick abwarten. Der Vorstand muss ja normalerweise bekannt geben, dass drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind. Das wäre die richtige Gelegenheit.

    Sollte in der Einladung kein TOP zum Rücktritt enthalten sein, sollten Sie von Ihrem Antragsrecht Gebrauch machen – entweder noch rechtzeitig vorher oder als Dringlichkeitsantrag in der Versammlung (Aber Achtung! Das muss die Satzung zulassen).
    Sie fordern die Aufnahme eines TOP „Erklärung zum Rücktritt von drei Vorstandsmitgliedern““.

    H. Baumann

    H. Baumann“

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