Satzungsänderungen

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 months, 3 weeks von  Caro_1234.
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    in einem anderen Verein, als dem schonmal erwähnten, will der Vorstand diverse Themen in Verordnungen auslagern. Beitragswesen, Wahlordnung, …
    ist sowas üblich? Passung ist jeweils wird in der Verordnung zu xy durch den Vorstand festgelegt.
    danke und LG

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    JA, dass ist durchaus üblich. In der Satzung steht dann grundsätzliches mit dem Hinweis „näheres regelt die Beitragsordnung.

    So haben wir es z.B. geregelt:
    § 8 Mitgliedsbeiträge und Umlagen
    1. Von den Mitgliedern des Vereins werden Mitgliedsbeiträge in Form von Jahresbeiträgen erhoben, die im Voraus zu zahlen sind. Ist der Beitrag bei Fälligkeit nicht eingegangen, gerät das Mitglied ohne Weiteres in Zahlungsverzug.
    2. Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
    3. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden.
    4. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
    5. Näheres hierzu wird in der Beitrags- u. Gebührenordnung geregelt.

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    Kein Profilbild vorhanden Caro_1234

    Herzlichen Dank, dann ist es gut.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    ABER ACHTUNG: Verordnungen kann nicht einfach der Vorstand beschießen!
    Verordnungen werden, wie auch die Satzung, durch die MV beschlossen. Einziger Unterschied von Verordnungen zur Satzung, Verordnungen müssen nicht im Vereinsregister eingetragen werden.

    Kein Profilbild vorhanden Caro_1234

    Danke, die Satzungsänderungen sind Bestandteil der kommen MV und darin enthalten auch die vier Verordnungen die hinein sollen.

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