Hallo zusammen,
kurz ein paar Hintergründe zu meiner Frage:
Wir sind ein nicht eingetragener Verein (Spielmannszug) und seit 16 Jahren existent. Ursprünglich hatten wir 2019 zum 15-jährigen Jubiläum eine Urlaubsreise geplant, welche aufgrund von Corona jedoch nicht stattfand.
Nun sollen die Planungen wieder reaktiviert werden, weshalb ich mich aktuell tiefergehend mit steuerlichen Aspekten beschäftige.
In der Vergangenheit hat unser Verein keine Steuererklärungen o.ä. abgegeben – nach meiner Recherche habe ich jedoch festgestellt, dass dies zwingend hätte passieren müssen (korrigiert mich gern). Unser Jahresumsatz liegt im Schnitt im Bereich von 6.000 – 9.000€, welcher vornehmlich durch Spielauftritte generiert wird. Übrig bleibt ein Gewinn von 3.000 – 6.000€. In den Coronajahren gab es einen negativen Saldo.
Wenn ich mich nicht irre, greift dann die Kleinunternehmerregelung und eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht; ist das korrekt? Die Körperschaftssteuer müsste dann jedoch abgeführt werden, oder liege ich da falsch?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die geplante Reise steuerlich zu betrachten ist. Wir wollen den Großteil des Preises der Reise für die Mitglieder bezahlen, kann es da zu Problemen kommen? Im Internet habe ich gelesen, dass die Gemeinnützigkeit dadurch entfallen kann, da wir diese nie beantragt haben, sollte uns das nicht betreffen.
Danke vorab für eure Impulse!
LG Christopher