Ich hatte als Rechnungsführer nun schon öfter mit den Vorsitzenden Meinungsverschidenheiten bzgl. einer zeitnahen oder fristgerechten Abrechung durch Mitglieder.
Konkret, ein Mitglied bekommt seinen Antrag auf Geldzuwendung genehmigt. Dafür müssen nach Satzung und Antrag die Belege spätestens nach 2 Wochen vorliegen, damit die verauslagten Kosten erstattet werden.
Meiner Meinung nach gelten diese 2 Wochen. Laut meinen Vositzenden istves völlig egal, wann die Abrechnungen eingereicht werden?
Beispiel:
1.2.16 Genehmigung Antrag
nach 2 Wochen nichts
5.7.16 Einreichen von Belegen für Kostenerstattung
1. ist das zulässig?
2. wie verbuche ich das? rückdatiert auf Feb. 2016 oder bei wesentlich später im Jahr vorgelegten Belegen, etc. zum Datum 5.7.?