Toleranzzeit zwischen Ablauf der Amtszeit und Neuwahl

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  Stefan.
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  • Kein Profilbild vorhanden Stefan

    In unserer Satzung steht: der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Gibt es eine Toleranzzeit zwischen Ablauf der zwei Jahre und dem Termin für die Neuwahl? Was ist in dieser Zwischenzeit zu beachten?
    Falls es keine Toleranz gibt, würde das ja bedeuten, dass der Termin für die Neuwahlen von Jahr zu Jahr um ein paar Tage nach vorne wandern muss.

    hbaumann hbaumann

    Eine Toleranzzeit nach der regulären Amtszeit gibt es nicht. Die Satzung kann aber eine sog. Übergangsklausel beinhalten, wonach der Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde.
    Das trifft allerdings nicht bei einem Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes zu.

    Ohne diese Übergangsklausel muss spätestens am letzten Tag der Amtszeit gewählt werden, weil der Verein ansonsten handlungsunfähig wird.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank für die Info.
    Gruß
    Stefan

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