Veranstaltungen, wenn der Verien nicht rechtsfähig ist.

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 4 months von  ballfan.
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    Da unser 1. Vorsitzender zum 25.03.2011 zurücktritt und noch nicht klar ist wie und ob der Vorstand neu besetzt wird, stell sich nun folgende Frage.
    Falls der Verein dann die folgenden drei Monate nicht rechtsfähig wäre,(sprich es wird kein geschäftsführender Vorstand zustande kommen) hätte das Auswirkungen auf den Spielbetrieb oder auf etwaige schon geplante Veranstaltungen, die in diesen Zeitraum fallen. Konkreter: Könnte ein Freundschaftsspiel, welches für den 27.03.2011 angesetzt ist trotzdem stattfinden ?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag,
    auch wenn Ihr 1. Vorsitzender am 25.3. 2011 zurücktritt bleibt Ihr Verein rechtsfähig. Ganz in den Vorschriften des Vereinsrechts übernimmt der 2. Vorsitzende das Amt bis zur nächsten MV, die nach Ihren eigenen Worten drei Monate später um den 25.6. stattfinden soll.
    Wenn ich Sie richtig verstehe, beziehen sich Ihre Ausführungen betr. Nichtzustandekommen eines geschäftsführenden Vorstands auf die Zeit vom 25.3.2011 bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
    Wenn der gesamte Vorstand mit dem Ausscheiden des 1. Vorsitzenden zurücktritt, besteht die Möglichkeit einen Notvorstand beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Tritt nur der 1. und 2. Vorsitzende zurück, bleibt die Verantwortung für die Rechtsfähigkeit des Vereins bei den übrig gebliebenen Vorstandsmitgliedern.
    Deshalb ist für die Zeit nach dem 25.3.2011, speziell für das Freundschaftsspiel am 27.3.2011, aber auch für geplante Veranstaltungen, kein Hinderungsgrund gegeben, weil der Verein auf jeden Fall, in welcher Form auch immer, rechtsfähig ist.
    Gruß
    I.C.

    Kein Profilbild vorhanden ballfan

    Danke für die Auskunft.
    Ich hatte vergessen anzumerken, das der 2. Vorsitzende schon im Herbst 2010 sein Amt niedergelgt hat, bzw. auf dem Papier bis zur nächsten Mitgliederversammlung stehen bleibt, aber keine Aufgaben mehr übernimmt.
    Somit haben wir zum 25.3.2011 weder einen 1. noch 2. Vorsitzenden.
    Als gf Vorstand bleibt somit nur der 1.Kassenwart. (Reguläre Neuwahlen wären erst 2012). So wie ich das nun verstanden habe bleibt also bis zur nächten außerordentlichen MV im Juni 2011 der Verein weiter rechtsfähig, jedoch ohne gf Vorstand.
    Ist die Beantragung bzw. Unterhaltung eines Notvorstandes mit Kosten verbunden, wenn ja in welcher Höhe ?
    Danke jetzt schon für die Beantwortung der Nachfragen.

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