Guten Tag,
auch wenn Ihr 1. Vorsitzender am 25.3. 2011 zurücktritt bleibt Ihr Verein rechtsfähig. Ganz in den Vorschriften des Vereinsrechts übernimmt der 2. Vorsitzende das Amt bis zur nächsten MV, die nach Ihren eigenen Worten drei Monate später um den 25.6. stattfinden soll.
Wenn ich Sie richtig verstehe, beziehen sich Ihre Ausführungen betr. Nichtzustandekommen eines geschäftsführenden Vorstands auf die Zeit vom 25.3.2011 bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
Wenn der gesamte Vorstand mit dem Ausscheiden des 1. Vorsitzenden zurücktritt, besteht die Möglichkeit einen Notvorstand beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Tritt nur der 1. und 2. Vorsitzende zurück, bleibt die Verantwortung für die Rechtsfähigkeit des Vereins bei den übrig gebliebenen Vorstandsmitgliedern.
Deshalb ist für die Zeit nach dem 25.3.2011, speziell für das Freundschaftsspiel am 27.3.2011, aber auch für geplante Veranstaltungen, kein Hinderungsgrund gegeben, weil der Verein auf jeden Fall, in welcher Form auch immer, rechtsfähig ist.
Gruß
I.C.