Sehr gegehrte Damen und Herren,
wir als Gemeinnütziger Verein Christus für Deutschland e.V. veranstalten Kirchliche/Religiöse Veranstaltungen in den verschiedenen Städten Deutschlands.
Allerdings ist die Stadt/Städte uns nicht immer wohlgesinnt, und wir haben zunehmend Problem geeignete Veranstaltungsorte zu bekommen. Unser Anliegen ist es in den verschiedenen Städten Deutschland in den Innenstädten eine Open Air Event zu veranstalten. Wir wollen mitten im geschehen sein, um somit viele Menschen mit der Christlichen Botschaft erreichen. Deshalb wollen wir unsere Veranstaltungen in den Fußgängerzonen abhalten. Wir gelten als eingetragener Verein und haben eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit. Meine frage: welche Rechte können wir als Gemeinnütziger Verein in Anspruch nehmen um den Veranstaltungsort zu bekommen den wir für unsere Veranstaltung ausgedacht haben? natürlich ist uns dessen bewusst das man die Kriterien der Stadt berücksichtigen muss. Uns geht es vor allem darum, das man uns evtl. benachteiligt weil man solche Veranstaltungen nicht gerne sieht/ oder aus persönlichen Gründen die Zustimmung nicht Genehmigt wird.
Ich hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen..