Der Unterschied zwischen vereinsinternen und öffentlichen Veranstaltungen ist lediglich der, dass nicht so viele Genehmigungen (Ordnungsamt, Umweltamt, Polizei usw.) erforderlich sind.
Dennoch ist man Gesetze, Vorschriften und Ordnungen gebunden.
Sofern sie dann niemanden stören, wird auch keiner Anstoß an Ihrer Veranstaltung nehmen.
Offensichtlich muss die Gemeinde aber schlechte Erfahrungen mit Ihnen gemacht haben, weshalb sie Ihnen diesen Riegel vorgeschoben hat. Sie wird Ihnen sicher auch nicht glauben, dass nur Vereinsmitglieder teilnehmen.
Dieses Problem können Sie daher nur mit Ihren zuständigen Verwaltungen lösen.
H. Baumann
Kontakt: http://www.vorstandswissen.de