Wie Sie sich und den Verein bei Veranstaltungen absichern

Wie Sie sich und den Verein bei Veranstaltungen absichern

© Gajus l Adobe Stock

Immer dann, wenn Ihr Verein als Veranstalter auftritt, ist das mit Haftungsrisiken verbunden.



Ein typisches Beispiel:
Herbert H. besucht das Vereinsfest. Dabei passiert es: Er stolpert über ein nachlässig verlegtes Stromkabel – und bricht sich den Fuß. Oder – kürzlich geschehen bei einem Vereinsfest in Oberbayern – ein Werbebanner fällt herab und verletzt mehrere Besucher.

Schon diese beiden Beispiele zeigen: Ohne eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung geht es nicht. Und dieser Versicherungsschutz sollte nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch deren Vor- und Nachbereitung umfassen.

Idealerweise sind folgende Bereiche abgedeckt:

  • Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen (z. B. Technik und Lautsprecheranlagen, Bühnen)
  • Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/ Arbeiten im Interesse des Veranstalters (z. B. Gastredner, Künstler)
  • Besitz oder Verwendung von Hebefahrzeugen (z. B. Kräne, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen)
  • Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung (z. B. Absperren von Stromkästen usw.)
  • Werbeveranstaltungen und Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (z. B. Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln)
  • Bewachung und Sicherung der Veranstaltung

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