Bin zur Zeit 1. Vorsitzender eines Gemeinnützigen Vereins.
Da die jetzige Vorstandschaft sich nicht mehr aufstellen lassen will, inkl. mir, möchten wir über eine ausserordenliche Mitglieder Versammlung einberufen und den Verein auflösen.
In der zur Zeit gültigen Satzung steht, folgender Punkt
„Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder“.
Frage 1) Das würde bedeuten, dass wenn von 35 Mitgliedern nur 12 erscheinen würden zur ausserordenlichen Mitgliederversammlung, eine Mehrheit von 9 Personen ausreichend wäre.
Frage 2) Gibt es Anwälte die das für einen abwickeln, zudem wir das aus den Rücklagen auch bezahlen könnten!