Auch, wenn Sie Ihre Leistung nur Menschen anbieten, die eine bestimmte Erkrankung haben, fördern Sie dennoch die Allgemeinheit, da ja grundsätzlich alle Kranken mit diesem Leiden zu Ihnen kommen können.
Was die Therapien selbst anbelangt, sollten Sie das mit dem Finanzamt abstimmen, da nicht alle Heilbehandlungen als gemeinnützig anerkannt werden. Aber auch zum Punkt eins sollten Sie nachfragen. Finanzämter reagieren durchaus unterschiedlich.
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H. Baumann