Verhalten nach Annahme eines Vorstandsamtes?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  Eleonore.
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  • Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Gibt es Vorschriften, die besagen, dass man sich nach Annahme des Vorstandsamtes umgehend bezüglich dieser
    Tätigkeit sachkundig machen muss?

    Was kann man von der Aussage stimmberechtigter Beirats-
    mitglieder „Ich mache es ehrenamtlich; es muss nicht immer stimmen (Verkaufslisten); ich maches es in meiner Freizeit und daher lasse ich mir diesbezüglich niichts vorschreiben.““ halten?

    Eleonore“

    hbaumann hbaumann

    Mit der Übernahme eines Vorstandsamtes übernimmt man auch Verantwortung und hat Verpflichtungen.
    Wird der Verein durch Fehlhandlungen des Vorstandes geschädigt, kann es durchaus auch zur persönlichen Haftung derjenigen kommen.
    Sollten Ihre Beiratsmitglieder weiterhin solch eine Haltung einnehmen, muss man sie abwählen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Danke!

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